Um Absturzgefährdungen vorzubeugen, werden in zunehmendem Maße fahrbare Hubarbeitsbühnen eingesetzt. Diese sollen das Arbeiten in Höhen sicherer machen. So vielfältig die Geräte und Einsatzmöglichkeiten sind, so vielfältig sind auch die Unfallgefahren.

Zur Reduzierung der Unfallgefahren wurden im berufsgenossenschaftlichen Grundsatz 308 008 (BGG 966) die wesentlichen Inhalte für die Ausbildung zum Bediener von Hubarbeitsbühnen festgelegt.

Theoretische Ausbildung:

  • rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
  • Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeit verschiedener Bauarten
  • allgemeiner Betrieb von Hubarbeitsbühnen
  • Übernahme und Transport der Maschine
  • Aufstellung und Inbetriebnahme der Maschine am Arbeitsort
  • Arbeiten mit der Maschine
  • tägliche Einsatzprüfung
  • Unfallgeschehen
  • Sondereinsätze
  • Abschlussprüfung

Praktische Ausbildung:

  • Einweisung an der Hubarbeitsbühne
  • tägliche Sicht- und Funktionsprüfung
  • standsicherer Aufbau / standsicheres Verfahren
  • Einüben der Steuerungsfunktionen
  • Funktion des Notablass
  • Abschlussprüfung

Voraussetzungen: Mitarbeiter mit mind. 18 Jahren Personen mit gesundheitlicher Eignung nach den arbeitsmedizinischen Untersuchungen G25 und G41.

Teilnehmerkreis: Alle Personen, die Hubarbeitsbühnen bedienen sollen

Zertifikat: Die Teilnehmer erhalten einen Fahrausweis als Nachweis der fachlichen Eignung zur Bedienung von Hubarbeitsbühnen